Fragen und Antworten
Ich bin gerne
bereit, totes Holz liegen oder stehen zu lassen, erwarte jedoch eine
Entschädigung für den entgangenen Holzerlös. Wohin kann ich mich wenden?
- Bund und Kantone zahlen Beiträge
für den Ertragsverlust. Für die Förderung des Totholzes auf einer
bestimmten Fläche (Naturwaldreservat oder Altholzinsel) werden meistens
Gelder pro Hektare und Vertragsjahr bezahlt. Für den Erhalt von einzelnen Bäumen
(Habitatbäumen) kommt leider kein Geld vom Bund. Einzelne Kantone resp. Projekte
finanzieren jedoch solche Förderungen. Am besten kontaktieren Sie Ihren
Förster oder die Kontaktstelle Ihres Kantons, die für Biodiversität im Wald zuständig ist.
In meinem Wald hat
es sehr viele herumliegende Äste und Baumstrünke. Reicht das denn nicht?
- Grundsätzlich
ist jedes Stück Totholz ein Vorteil für die xylobionten Arten. Äste und
Stümpfe, wie wir sie im Wirtschaftswald finden, sind im Gegensatz zu den
Zeiten, als ausschliesslich mit Holz geheizt und gekocht wurde, heute keine seltene Ware
mehr. Mangelware sind hingegen alte dicke Bäume, die im Wald sterben
und sich vor Ort über Jahrzehnte hinweg abbauen. Solche dicke
Bäume müssen mit konkreten Massnahmen gefördert werden.
Würden wir das tote Holz nicht besser als CO2-neutralen
Energieträger nutzen als es im Wald verrotten zu lassen?
- Sowohl die Nutzung von Holz
als Energieträger als auch das Belassen von Totholz dienen der Natur. Beim Interessenkonflikt "Energieholznutzung vs. Totholzförderung" sollte
es deshalb kein Entweder-oder geben, sondern ein Sowohl-als-auch. Ein Kompromiss könnte sein, nur soviel Energieholz zu nutzen, dass die Ansprüche der Totholzbewohner noch erfüllt sind.
Warum ist dickes Totholz ökologisch wertvoller als dünnes?
- Dickes Totholz baut sich
langsamer ab als dünnes Holz. Es dient also xylobionten Arten während
längerer Zeit als Substrat als Totholz kleiner Durchmesser. Zudem sind die
Verhältnisse (Feuchtigkeit, Temperatur) in einem grösseren Stück Totholz ausgeglichener
als in einem kleineren. Da zahlreiche Arten für ihre Entwicklung mehrere Jahre
brauchen, sind stabile Verhältnisse für sie unentbehrlich. Dickes Totholz
speichert beispielsweise die Feuchtigkeit über einen längeren Zeitraum, was Amphibien,
Schnecken und anderen Lebewesen zugute kommt. Dickes Totholz erfüllt die
Ansprüche praktisch aller Totholz-Arten, während dünnes Totholz nur von
einem Teil der Totholzbewohner genutzt werden kann. Grosse Vögel können
beispielsweise nicht in dünnen Baumstämmen nisten. mehr
dazu
Wie haben denn die Totholz-Arten die intensive Nutzung der Wälder im 18.-19.
Jahrhundert überlebt?
- Wahrscheinlich haben sich die heute noch
überlebenden Arten damals auf wenige Restflächen zurückgezogen. Die
Populationsdichte vieler Arten ist sehr gering geworden, was für ein
langfristiges Überleben nicht genügt. Einst sehr häufige Arten (z.B.
Hirschkäfer) sind in vielen Gebieten ganz selten geworden. Es ist auch möglich, dass gewisse
Arten ganz ausgestorben sind, obwohl das heute kaum nachgewiesen werden
kann. Gezielte wissenschaftliche Beobachtungen wurden in früheren
Jahrhunderten wenig dokumentiert.
Wenn ich totes
Holz stehen lasse, fördere ich damit doch die Entwicklung des
Borkenkäfers.
- Borkenkäfer befallen meistens
geschwächte Nadelbäume. Eins bis zwei Jahre nach dem Absterben sind die
Bäume zu trocken für die Entwicklung des Borkenkäfers. Ältere tote Bäume
stellen also keine Gefahr mehr dar.
Borkenkäfernester sollte man beobachten und
Eingriffe nur bei drohender Invasion durchführen. mehr dazu
Mein Wald wächst hervorragend. Alte Bäume und totes Holz
braucht es nicht.
- In der Tat benötigt ein
Wald für sein Wachstum nicht unbedingt Totholz. Der Wald ist jedoch Lebensraum
einer beeindruckenden Vielfalt an Pflanzen und Tieren. Während die einen
Arten sehr gut ohne Alt- und Totholz auskommen, sind andere wiederum
zwingend auf totes Holz oder alte Bäume angewiesen. mehr
dazu
- Ausserdem verjüngen sich Bergwälder dank Totholz besser. mehr dazu
Wenn ich Totholz stehen lasse, bin ich dann bei
herunterfallenden Ästen für Personenschäden haftbar?
- Grundsätzlich trifft die Waldbesitzer keine Bewirtschaftungspflicht
und Erholungssuchende oder andere Personen betreten den Wald immer auf eigenes
Risiko. In aller Regel haften Geschädigte deshalb selbst für im Wald erlittene
Schäden. Dies trifft in besonderem Mass zu, wenn sie elementare Sorgfaltsregeln
missachten, beispielsweise bei Sturm im Wald spazieren oder Warnschilder
ignorieren (Selbstverschulden der Geschädigten).
- Tatsächlich denkbar ist eine Haftung nur im Rahmen der
Werkeigentümerhaftung nach Artikel 58 des Obligationenrechts (OR; SR 220). Das heisst,
Strassen und Wege stellen Werke im Sinn von Artikel 58 OR dar. Der
Werkeigentümer hat im Rahmen des Zumutbaren für die sichere Benützung seines
Werkes zu sorgen.
- Massgebend für die Beurteilung der Zumutbarkeit von
Sicherungsmassnahmen ist vor allem die Wahrscheinlichkeit eines
Schadenseintritts. Das heisst, bei viel begangenen Erholungswäldern sind die
Sicherungspflichten tendenziell eher höher. Wichtig sind aber auch die
finanziellen Verhältnisse der Waldeigentümerschaft. Diesbezüglich fällt haftungsmindernd
ins Gewicht, dass das freie Betreten des Waldes unentgeltlich möglich ist. mehr dazu
Ist es nicht
gefährlich, totes Holz in steilen Gräben oder entlang von Bächen liegen zu
lassen (Verklausungsgefahr)?
- Beim Hochwasser können sich
die Stämme querlegen und von oben kommendem Schwemmmaterial den Weg
versperren. Das Treibgut staut sich und es entsteht eine sogenannte
"Verklausung". Angesichts dieser Problematik ist es ratsam, den
Wasserlauf streckenweise instand zu halten, um sowohl Umwelt- als auch
Sicherheitszielen gerecht zu werden. Auch andere Massnahmen wie der Einbau
von Auffangvorrichtungen sind möglich. Neuere Forschungen haben übrigens
gezeigt, dass beim starken Hochwasser vom August 2005 nur ein kleiner Teil
des Schwemmgutes Totholz war, der Grossteil hingegen frisches Holz
Totholz - ob
stehend oder liegend - behindert die Waldarbeit. Wer bezahlt mir diesen
Mehraufwand?
- Entschädigungen
gibt es lediglich für den Ertragsverlust auf einer zur
Totholzförderung ausgeschiedenen Fläche. Der Mehraufwand auf
Nachbarflächen wird leider nicht finanziell entschädigt. Damit totes
Holz die Waldarbeit wenig behindert, macht es Sinn, alte und tote Bäume
in Gruppen zu belassen.
Als Förster
leuchtet es mir ein, dass Totholz aus ökologischer Sicht wichtig und
wertvoll ist. Die Privatwaldeigentümer kann ich davon aber kaum überzeugen.
Wie soll ich argumentieren?
- Durch den Erhalt von
Totholz und alten Bäumen im Wald werden zahlreiche Arten im Wald gefördert.
Deshalb bezahlt der Bund Ertragsverlustbeiträge. Rein finanziell kann man es
nicht begründen, da die Bewirtschaftung in gewissen Fällen rentabler ist.
Der Eigentümer kann durch seinen Beitrag für den Erhalt der Biodiversität
im Allgemeinen motiviert sein, oder gezielt für den Erhalt von bestimmten
wertvollen Arten, falls solche nachgewiesen wurden.
Durch totes Holz
steigt die Waldbrandgefahr erheblich an. Das kann doch nicht ökologisch
sein.
- Die Waldbrandgefahr spielt vor allem in gewissen Regionen und an speziellen Lagen eine Rolle, nämlich in Föhntälern, in Laubwäldern südlich der Alpen
und an südorientierten Lagen. Dünnes Material (Äste, trockenes Laub) entflammt
viel schneller als dickes Totholz. Darum ist es in diesen Gebieten sinnvoller, dickes Totholz zu fördern und bei totem Holz schwacher Durchmesser erhöhte Vorsicht walten zu lassen.